Kostenübernahme
Ob privat versichert, beihilfeberechtigt oder Selbstzahler:in – die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. für Ärzte (GOÄ)
Privatversicherte
Die Regelungen zur Kostenübernahme richten sich nach den individuellen Verträgen der Privatversicherung und können daher unterschiedlich sein. In der Regel übernehmen Privatkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Es ist sinnvoll, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen zu informieren, um sicherzustellen, welche Leistungen erstattet werden.
Selbstzahler:innen
Die Therapie kann auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
Beihilfeberechtigte
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind übernimmt die Beihilfe in der Regel einen Teil der Therapiekosten. Je nach individuellem Beihilfesatz sind das meist 50 – 80 % der Kosten. Die verbleibenden Kosten trägt in der Regel die private Krankenkasse, sofern entsprechende Leistungen im Vertrag enthalten sind. Da die genauen Regelungen unterschiedlich sein können, ist es sinnvoll, vor Beginn der Therapie zu klären, wie hoch die Erstattung im Einzelfall ist.
Gesetzlich Versicherte
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist derzeit nicht möglich. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Kostenübernahme über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Die Entscheidung trifft die jeweilige Krankenkasse.
Weitere Infos zur Antragstellung finden Sie hier:
